Fragen zur Buchveröffentlichung?

Bei Fragen rund um die Buchveröffentlichung sprechen Sie uns einfach an.

Nützliche Links

Kontakt

E-Mail: info@rediroma-verlag.de

Telefonisch: 02191/5923585

Über unser Kontaktformular

Inhaltsverzeichnis

Nebenberuflich als Autor tätig zu sein, ist für begabte und fleißige Berufstätige eine ideale Möglichkeit, ihre kreative Leidenschaft auszuleben und dabei gleichzeitig weiterhin ein sicheres Gehalt für Ihren Hauptberuf zu beziehen. Doch auch wenn es anfangs nicht besonders schwierig anmutet, gibt es wichtige Rahmenbedingungen zu beachten, um rechtliche und finanzielle Stolperfallen zu vermeiden. In Deutschland gelten viele Regeln und wie in anderen Bereichen scheint der Paragrafen-Dschungel oft undurchdringlich. Lassen Sie sich bitte dennoch die Freude an der Arbeit an Ihren Werken nicht kaputtmachen. Um Ihnen etwas Kopfzerbrechen abzunehmen, haben wir in diesem Artikel einige Tipps zusammengefasst.

Warum Autor werden? – Berufliche Motivation und kreatives Selbstmanagement

Bevor man sich als nebenberuflicher Autor anmeldet, lohnt es sich, die eigene Motivation zu hinterfragen: Will ich langfristig mit dem Schreiben Geld verdienen oder ist es primär eine kreative Freizeitbeschäftigung? Diese Unterscheidung ist zentral, da sie für die spätere Planung in Bezug auf Steuern und Versicherungen relevant sein kann. Für einige Autoren ist das Schreiben ein Mittel zur Selbstverwirklichung, für andere ein Weg, eine Nebeneinnahmequelle aufzubauen. Je klarer das Ziel definiert ist, desto einfacher lassen sich passende Strukturen schaffen, um das Schreiben in den Alltag zu integrieren.
Unser Tipp: Gehen Sie mit einer klaren Vision ans Werk.

Kreative Zeitplanung für Autoren im Nebenberuf

Die Zeitplanung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Neben einem Hauptberuf, der bereits einen großen Teil der Arbeitszeit und Energie beansprucht, ist ein gutes Selbstmanagement notwendig, um das Schreiben konsequent voranzubringen. Häufig hilft es, feste Zeiten für das Schreiben zu reservieren und diese im Terminkalender zu verankern, damit diese Zeit als klarer Bestandteil des Wochenplans wahrgenommen wird.
Diese Zeitplanung kann die verschiedensten Formen annehmen. Ich habe einen professionellen Autor in Los Angeles kennengelernt, der sich nur zwei Stunden Schreibe-Zeit „zugestanden“ hat. Er hat sich am Tag mehrere Stunden mit Nachforschungen beschäftigt, ist mit einem Notizbuch spazieren gegangen, hat sich selbst Sprachnotizen beim Autofahren aufgenommen und hat im Kopf die Geschichten vorstrukturiert, die er später zu Papier brachte. Der „Vertrag“, den er selbst mit sich selbst abgeschlossen hatte, war jedoch, dass er am Tag wirklich nur zwei Stunden zum Schreiben Zeit hat und nach Ablauf dieser Zeit vom Arbeitsplatz aufsteht. Dennoch war dieser Autor sehr produktiv und er hat diese zwei Stunden jeden Tag stets wirklich ausgereizt und gut genutzt.
Unser Tipp: Es gibt kein Patentrezept, um zu schreiben. Finden Sie einen Weg, der zu IHNEN passt.

 Ein Mann sitzt in einer verschneiten Stadt und benutzt das Handy

Abklärung mit dem Arbeitgeber – Was man bei einem Hauptberuf beachten sollte

Einige Berufstätige stehen möglicherweise vor der Frage, ob sie ihre Tätigkeit als Autor mit ihrem Arbeitgeber abklären müssen. Eine solche Rücksprache ist insbesondere dann wichtig, wenn im Arbeitsvertrag Klauseln zur Nebenbeschäftigung oder Exklusivität vereinbart sind. Arbeitgeber können bestimmte Nebenbeschäftigungen untersagen, wenn diese im Widerspruch zu Unternehmensinteressen stehen oder eine direkte Konkurrenz darstellen könnten. Schreiben Sie zum Beispiel hauptberuflich für ein Unternehmen, das Kochbücher verlegt, und machen sich dann in diesem Bereich selbstständig und führen dieselbe Arbeit auch für andere Kunden aus, treten Sie damit quasi aktiv in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber. Es empfiehlt sich daher, vor Aufnahme der schriftstellerischen Tätigkeit den Arbeitsvertrag zu überprüfen und im Zweifel das Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen.
Auch Aspekte wie die zeitliche Belastung können eine Rolle spielen. Wenn die schriftstellerische Tätigkeit dazu führt, dass die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf sinkt, könnte dies langfristig zu Problemen führen. Klare Absprachen und die Einhaltung der vertraglich geregelten Arbeitszeit sind daher wichtig, um Konflikte zu vermeiden.
Unser Tipp: Gehen Sie offen mit Ihrer Nebentätigkeit um und überanstrengen Sie sich am Anfang nicht. Das regelmäßige Schreiben ist eine Tätigkeit wie jede andere, bei der auch erst die „Standreibung“ überwunden werden muss, bevor angenehme und produktive Vorgehensweisen offenbar werden.

Selbstständigkeit vs. Freiberuflichkeit – Unterschiede und erste Schritte

In Deutschland gilt das Schreiben von Büchern grundsätzlich als freiberufliche Tätigkeit, sofern Autoren mit ihren Veröffentlichungen Einkünfte erzielen. Das bedeutet, dass für Autoren keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, solange ihre Einnahmen ausschließlich aus schriftstellerischen Tätigkeiten stammen. Als Freiberufler unterliegen sie somit keinen gewerblichen Verpflichtungen wie der Gewerbesteuer oder einer Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Autor zusätzlich eigene Produkte, wie Bücher oder Merchandise-Artikel, in einem eigenen Onlineshop vertreibt oder etwa regelmäßig Bücher bei Lesungen verkauft. In diesen Fällen wird die Tätigkeit gewerblich eingestuft, da der Verkauf selbst als eine gewerbliche Aktivität gilt. Ein Gewerbe ist auch dann anzumelden, wenn Autoren regelmäßig Einkünfte aus Werbung, z.B. durch Werbelinks oder Affiliate-Marketing, generieren. Die genauen Grenzen können im Einzelfall variieren, daher ist eine Rücksprache mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt empfehlenswert.
Unser Tipp: Beachten Sie dafür das „Best Case“ Szenario am Ende dieses Artikels, in dem alle möglichen Verpflichtungen, die möglicherweise auf Sie zukommen könnten, dargestellt sind.

Kleinunternehmerregelung – Vorteile und Voraussetzungen für Autoren

Für viele nebenberufliche Autoren bietet die Kleinunternehmerregelung erhebliche Vorteile. Diese Regelung erlaubt es Kleinunternehmern, auf die Umsatzsteuerpflicht zu verzichten, solange der Jahresumsatz im aktuellen Jahr 22.000 Euro nicht überschreitet und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und ist auch von der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung befreit.
Die Kleinunternehmerregelung ist vor allem für Autoren interessant, die mit ihrer schriftstellerischen Tätigkeit nur begrenzte Einnahmen erzielen und sich durch die Befreiung von der Umsatzsteuer einen administrativen Vorteil verschaffen möchten. Gleichzeitig bedeutet diese Regelung jedoch, dass Autoren auf die Vorsteuererstattung verzichten, die bei größeren Anschaffungen, etwa für technische Ausrüstung oder Weiterbildungen, von Vorteil sein kann. Vor einer Entscheidung sollte daher abgewogen werden, ob sich die Kleinunternehmerregelung für die geplante Tätigkeit lohnt und mit den eigenen Umsatzprognosen kompatibel ist.

Welche Einnahmen gelten als gewerblich? – Ein Überblick über steuerlich relevante Tätigkeiten

Nicht alle Einnahmen eines Autors gelten steuerlich als freiberuflich, und es ist wichtig, diese Unterscheidung zu verstehen, um die entsprechenden Erklärungen korrekt abzugeben. Einkünfte, die aus rein schriftstellerischen Leistungen erzielt werden – wie Buchverkäufe über einen Verlag oder Tantiemen aus digitalen Plattformen – gelten als freiberufliche Einkünfte und werden in der Steuererklärung über die Anlage S für selbstständige Arbeit angegeben.
Anders verhält es sich bei Einnahmen, die nicht direkt aus der schriftstellerischen Arbeit selbst stammen. Hierzu gehören:

  • Einnahmen aus Werbeklicks und Affiliate-Links auf einem Autorenblog oder einer Website,
  • Buchverkäufe im Eigenvertrieb, z.B. bei Lesungen oder auf Messen, sowie
  • Umsätze aus dem Vertrieb über einen eigenen Onlineshop.

Diese Einnahmearten zählen steuerlich als gewerbliche Einkünfte und sind über die Anlage G für gewerbliche Einkünfte zu erklären. Für Autoren, die sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einnahmen erzielen, empfiehlt sich eine sorgfältige Trennung der Einkommensarten und eine genaue Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben. Diese Unterscheidung ist auch bei der Berechnung der Einkommenssteuer und der Abgabepflichten für Umsatz- oder Gewerbesteuer von Bedeutung.
Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Steuerberater oder nutzen Sie spezielle Software für Ihre Erklärung. Es gibt keinen Grund, sich die Abgabe der Steuererklärung schwerer zu machen als diese ohnehin schon ist.
Anmeldung der Tätigkeit und Steuerpflichten
Die Anmeldung der Tätigkeit als Autor erfolgt durch ein formloses Schreiben beim Finanzamt, das die schriftstellerische Tätigkeit beschreibt. Daraufhin sendet das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der als Basis für die zukünftige Steuererklärung dient. Das Finanzamt weist der Autorentätigkeit eine Steuernummer zu, die für die Abgabe von Steuerdokumenten erforderlich ist.
Bei der Steuerpflicht sollten Autoren berücksichtigen, dass sie zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet sind, sobald sie Gewinne erzielen. Freiberufliche Autoren müssen ihre Einnahmen und Ausgaben in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zusammenfassen und dem Finanzamt vorlegen. Diese Art der Gewinnermittlung ist für Freiberufler und Kleinunternehmer relativ unkompliziert, da keine doppelte Buchführung erforderlich ist.
Wenn die Einkünfte des Autors oberhalb der Kleinunternehmergrenze liegen oder auf Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sind auch Umsatzsteuererklärungen und gegebenenfalls Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Die genaue Einhaltung der Abgabefristen und die Berücksichtigung eventueller Vorauszahlungen sind hierbei zentral, da das Finanzamt schnell mahnt oder finanzielle Strafen verhängt.
Unser Tipp: Am Anfang steht ein formloses Schreiben ans Finanzamt. Dies bringt den Ball ins Rollen und alle nachfolgenden Aufgaben und Pflichten ergeben sich eigentlich von selbst.

Steuerpflichten und Steuererklärung für nebenberufliche Autoren

Ein Überblick

Nebenberufliche Autoren unterliegen, wie alle Einkommensbezieher in Deutschland, steuerlichen Pflichten. Eine fundierte Kenntnis der relevanten Steuervorgaben und -pflichten ist entscheidend, um die eigene Tätigkeit effizient zu organisieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte, die nebenberufliche Autoren zu Einkommensteuer, Umsatzsteuer und steuerlicher Absetzbarkeit beachten sollten.

Ein Autor macht seine Steuern

Welche Steuerarten sind relevant? – Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer

Als nebenberuflicher Autor werden die erzielten Einnahmen in der Regel über die Einkommensteuer erfasst. Die erzielten Gewinne sind einkommensteuerpflichtig und werden im Rahmen der jährlichen Steuererklärung offengelegt. Zudem kann Umsatzsteuer relevant werden, wenn die Einnahmen über der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro im Jahr liegen oder wenn der Autor sich freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht entscheidet, um die Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben geltend zu machen. In diesem Fall muss auf Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen und regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.
Gewerbesteuer ist nur dann fällig, wenn der Autor auch gewerbliche Einkünfte erzielt, z. B. durch den eigenständigen Verkauf von Büchern oder Werbeeinnahmen auf einer Website. Für gewerbliche Autoren gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro – erst darüber hinaus wird Gewerbesteuer erhoben. Falls jedoch keine gewerblichen Einkünfte vorliegen und der Autor ausschließlich freiberuflich tätig ist, entfällt die Gewerbesteuerpflicht.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – So funktioniert die Buchführung für Freiberufler

Freiberufliche Autoren, die ihre Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben, sind in den meisten Fällen nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Stattdessen wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt, in der alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Das Ergebnis dieser Rechnung – der Gewinn – wird in der Steuererklärung erfasst und als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer herangezogen.
Für die EÜR gibt es eine vereinfachte Vorlage, die auch mit Steuersoftware erstellt werden kann. Erfasst werden alle Einnahmen aus Tantiemen, Buchverkäufen und anderen Einkünften, sowie alle betriebsbedingten Ausgaben, wie Kosten für Büromaterial, Fachliteratur, Reisekosten zu Lesungen oder anteilige Mietkosten für ein Arbeitszimmer. Die EÜR wird mit der Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit an das Finanzamt übermittelt. Autoren, die zusätzlich gewerbliche Einkünfte haben, müssen für diese die Anlage G verwenden.

Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben – Von Arbeitsmaterial bis Weiterbildung: was Autoren absetzen können

Autoren können viele ihrer Ausgaben steuerlich absetzen, sofern diese in direktem Zusammenhang mit der schriftstellerischen Tätigkeit stehen. Zu den häufig absetzbaren Ausgaben gehören:

  • Büromaterial und Arbeitsmittel wie Stifte, Papier, Notizbücher, Druckerpatronen und Computer.
  • Kosten für das Arbeitszimmer: Wenn ein separater Raum ausschließlich für die Autorentätigkeit genutzt wird, können anteilige Miet- und Nebenkosten abgesetzt werden. Bei einer gemischten Nutzung (z. B. Arbeitsbereich im Wohnzimmer) kann nur ein kleinerer Teil angesetzt werden.
  • Weiterbildungskosten: Kosten für Schreibkurse, Fachliteratur, Konferenzen oder Seminare, die zur Weiterentwicklung des schriftstellerischen Könnens beitragen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
  • Reisekosten: Für Lesungen, Messen oder Recherchearbeiten können Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden. Hier ist es wichtig, die Belege aufzubewahren und gegebenenfalls Fahrtenbuch zu führen.
  • Technik und Software: Software für Textverarbeitung, Buchhaltung und Schreibprogramme sowie technisches Equipment wie Laptop, Bildschirm und Tastatur sind Betriebsausgaben. Software unter 250 Euro kann sofort abgeschrieben werden, bei höheren Kosten sind Abschreibungen über mehrere Jahre notwendig.

Für die meisten Autoren reicht eine einfache Belegsammlung aus, um die EÜR korrekt zu erstellen. Es ist dennoch ratsam, von Beginn an eine klare Struktur für die Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben zu etablieren.

Digitale Hilfsmittel – Steuererklärungssoftware für Selbstständige und Kleinunternehmer

Nebenberufliche Autoren, die ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, können dafür auf verschiedene digitale Hilfsmittel zurückgreifen. Bekannte Programme wie WISO Steuer, QuickSteuer oder Smartsteuer bieten einfache Benutzeroberflächen und führen den Anwender Schritt für Schritt durch die Erstellung der Steuererklärung. Diese Softwarelösungen sind besonders hilfreich, da sie nicht nur die EÜR unterstützen, sondern auch eine automatische Berechnung der abzugsfähigen Ausgaben und potenziellen Steuerlast ermöglichen.
Darüber hinaus kann die Nutzung einer Buchhaltungssoftware wie Lexoffice für Autoren sinnvoll sein, die regelmäßig ihre Einnahmen und Ausgaben erfassen möchten. Diese Software ermöglicht eine lückenlose und übersichtliche Dokumentation der Finanzen und erleichtert die monatliche oder jährliche Steuererklärung erheblich. Die Kosten für solche Programme sind für Selbstständige und Freiberufler ebenfalls absetzbar.
Unser Tipp: Vermeiden Sie „Zettelwirtschaft“ wenn möglich. Es gibt nichts Frustrierenderes für einen kreativen Autoren als lose Enden für die Steuer zusammenbinden zu müssen. Schaffen Sie sich eine Struktur und besiegen Sie die Zettelwirtschaft in kleinen Schritten während des Jahres. Sie werden sich darüber freuen, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen. Diese wird auch mehr absetzbare Posten enthalten, wenn Sie aufhören, wichtige Kassenzettel vom Buchladen oder dem Schreibwarengeschäft zu verlieren.

Eine Frau sitzt vor einem Laptop

Abgabefristen und Fristenverlängerungen

Für nebenberufliche Autoren, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen, ist die Abgabefrist der 31. Juli des Folgejahres. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Sollte eine fristgerechte Abgabe dennoch nicht möglich sein, kann beim Finanzamt eine Verlängerung beantragt werden. Es ist jedoch wichtig, diese rechtzeitig zu stellen, um mögliche Versäumniszuschläge oder Strafen zu vermeiden.

Versicherungen: Absicherung für nebenberufliche Autoren

Ein Überblick

Nebenberuflich als Autor zu arbeiten, bringt spezifische Anforderungen und Risiken mit sich, die bei der Auswahl der richtigen Versicherungen berücksichtigt werden sollten. Neben klassischen Absicherungen wie der Kranken- und Rentenversicherung gibt es für Autoren besondere Möglichkeiten, wie die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, sowie zusätzliche Versicherungen, die in Abhängigkeit von der Tätigkeit sinnvoll sein können. Hier ist ein Überblick der wichtigsten Versicherungen, um soziale und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Kranken- und Rentenversicherung – Was beim Statuswechsel zu beachten ist

Für Autoren, die tagsüber einen „Brotberuf“ haben und erst mal nur nebenberuflich schreiben, bleibt die Krankenversicherung über ihren Hauptarbeitgeber in der Regel unverändert. Wer jedoch nebenberuflich hohe Einnahmen erzielt, sollte diese der Krankenkasse melden, da zusätzliche Beiträge anfallen können, wenn hohe Nebeneinkünfte den Status als „nebenberuflich“ gefährden. Für Selbstständige und hauptberuflich tätige Autoren wird die Krankenversicherung teurer, da sie den vollen Versicherungsbeitrag selbst tragen müssen.
Ähnlich verhält es sich mit der Rentenversicherung: Nebenberufliche Autoren, die hauptberuflich in einer anderen Branche angestellt sind, bleiben über den Arbeitgeber rentenversichert. Wer jedoch plant, das Schreiben künftig hauptberuflich auszuüben, sollte sich Gedanken über eine freiwillige Rentenversicherung machen, da der Anspruch auf gesetzliche Rente sonst wegfallen kann. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung stehen auch private Vorsorgemöglichkeiten offen, die Autoren individuell absichern können.
Unser Tipp: Informieren Sie regelmäßig nicht nur Ihren Steuerberater, sondern auch Ihren Versicherungsberater über den Fortschritt in Ihrem Nebenverdienst.

Künstlersozialkasse (KSK) – Voraussetzungen und Vorteile für Autoren

Ein Überblick

Ein großer Vorteil für freiberuflich tätige Autoren ist die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichern zu lassen. Die KSK fungiert als eine Art „Arbeitgeber“ und übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, während der andere Teil vom Autor getragen wird. Das erleichtert den Zugang zu einer kostengünstigen Absicherung, die besonders für Autoren mit unregelmäßigen und meist niedrigen Anfangseinnahmen attraktiv ist.

Voraussetzungen für die KSK-Mitgliedschaft

Um in die KSK aufgenommen zu werden, müssen Autoren hauptberuflich publizistisch tätig sein und eine jährliche Mindesteinnahme von 3.900 Euro erzielen. Einsteiger haben in den ersten drei Jahren geringere Einkommensanforderungen, solange sie die Absicht und die Grundlagen für eine kontinuierliche, berufsmäßige Tätigkeit als Autor nachweisen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die KSK nur dann die Beiträge übernimmt, wenn keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, die eine versicherungspflichtige Festanstellung erfordert.

Ein Beispiel:

Lisa ist freiberufliche Autorin und verdient ihr Einkommen ausschließlich durch Auftragsarbeiten für verschiedene Firmen. Sie meldet sich bei der KSK an, und die KSK übernimmt die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, weil sie keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt.
Nun nimmt Lisa zusätzlich eine Teilzeitstelle als Grafikdesignerin in einer Agentur an. Diese Stelle ist sozialversicherungspflichtig und erfordert eine feste Anstellung. Aufgrund dieser zusätzlichen Beschäftigung übernimmt die KSK nicht mehr ihre Beiträge, da sie nun eine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, die eine versicherungspflichtige Festanstellung erfordert.

Nachweise und Schätzungen für die Künstlersozialkasse

Für die Mitgliedschaft sind detaillierte Nachweise über die schriftstellerische Tätigkeit erforderlich, und eine jährliche Schätzung des voraussichtlichen Einkommens ist vom Autor abzugeben, damit die Beiträge entsprechend angepasst werden können. Einmal in die KSK aufgenommen, bleibt die Mitgliedschaft bestehen, solange die Bedingungen erfüllt werden – dies bietet Autoren langfristige Planungssicherheit und entlastet sie bei den Versicherungsbeiträgen.

Weitere Versicherungen – Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben Kranken- und Rentenversicherung gibt es zusätzliche Absicherungen, die für nebenberufliche Autoren sinnvoll sein können:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt Autoren vor möglichen Schadensersatzforderungen, etwa wenn durch eine Veröffentlichung Urheberrechte verletzt oder ungenaue Informationen verbreitet werden. Auch für Autoren mit einem eigenen Blog oder Newsletter kann eine Berufshaftpflicht sinnvoll sein, insbesondere wenn sie regelmäßig über aktuelle Themen oder Produkte berichten.
  • Unfallversicherung: Autoren, die viel reisen, etwa zu Lesungen, Messen oder Recherchen, können durch eine private Unfallversicherung finanziell abgesichert werden. Diese Versicherung greift bei Unfällen, die zu bleibenden Schäden oder einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen, und hilft, Einkommenseinbußen auszugleichen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz, falls der Autor aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Dies ist besonders relevant für freiberufliche Autoren, die keine Absicherung durch den Arbeitgeber haben und deren Einkommen unmittelbar von ihrer Arbeitsfähigkeit abhängt. Die Versicherung zahlt im Ernstfall eine monatliche Rente, die als Einkommensersatz dient.

Absicherung durch private Zusatzversicherungen

Neben den bereits genannten Versicherungen können Autoren weitere private Zusatzversicherungen abschließen, die spezifisch auf ihre Bedürfnisse und finanzielle Situation abgestimmt sind. Besonders interessant sind hierbei:

  • Private Altersvorsorge: Eine zusätzliche Altersvorsorge wie eine private Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet Autoren die Möglichkeit, eine finanzielle Absicherung für das Alter aufzubauen, da viele Autoren nur geringe Rentenansprüche über die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen.
  • Rechtsschutzversicherung: Da Autoren häufig mit Vertragsabschlüssen, Verlagsvereinbarungen und anderen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden, kann eine Rechtsschutzversicherung wertvoll sein. Sie übernimmt im Streitfall Anwalts- und Gerichtskosten und gibt Autoren die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen, ohne hohe Kosten fürchten zu müssen.
  • Hausratsversicherung mit Arbeitsplatzeinschluss: Für Autoren, die zu Hause arbeiten, kann eine erweiterte Hausratversicherung sinnvoll sein, die das Arbeitszimmer und das dort verwendete Equipment gegen Schäden durch Einbruch, Feuer oder Wasserschäden absichert.

Finanzielle Absicherung und Planung als nebenberuflicher Autor

Ein Überblick

Die Tätigkeit als nebenberuflicher Autor kann durch ihre unsicheren und oft schwankenden Einkünfte finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Eine gezielte Planung und Absicherung sind daher unerlässlich, um langfristig erfolgreich und finanziell stabil zu arbeiten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die nebenberufliche Autoren für eine solide finanzielle Basis beachten sollten.

Budgetplanung und Steuer-Vorauszahlungen – So vermeidest du finanzielle Engpässe

Da das Einkommen aus schriftstellerischer Tätigkeit oft stark variiert, ist eine realistische Budgetplanung entscheidend. Dazu gehört, regelmäßige Fixkosten – wie Miete, Versicherungen und andere Verpflichtungen – im Auge zu behalten und ein monatliches Budget zu definieren, das auch unvorhersehbare Einkommensschwankungen abfedern kann.
Zusätzlich ist es ratsam, für mögliche Steuervorauszahlungen Rücklagen zu bilden. Das Finanzamt kann nach der ersten Steuererklärung eine Hochrechnung der jährlichen Einnahmen verlangen und darauf basierend Vorauszahlungen für die Einkommens- oder Gewerbesteuer festlegen. Um nicht in eine finanzielle Engpasssituation zu geraten, ist es empfehlenswert, 25 bis 30 % der Einnahmen zurückzulegen, die dann für Steuerzahlungen zur Verfügung stehen. Rücklagen für die Steuer schaffen Sicherheit und vermeiden überraschende nicht gedeckte Nachzahlungen, die Ihr Budget stark belasten könnten.

Umsatzprognosen und Rücklagen – Wie du für größere Ausgaben und Steuerzahlungen vorsorgst

Für langfristig planbare Anschaffungen und Investitionen in die Autorentätigkeit – etwa für neue Technik, Recherchereisen oder Weiterbildungen – ist es sinnvoll, feste Rücklagen zu bilden. Eine vorausschauende Finanzplanung ermöglicht es, solche Ausgaben gezielt einzuplanen und zu sparen, ohne dass dies kurzfristig zu finanziellen Engpässen führt. Rücklagen helfen auch, ruhig und zielgerichtet zu investieren und den Umfang der schriftstellerischen Tätigkeit an die eigenen Ziele anzupassen.
Wer zusätzlich zur schriftstellerischen Tätigkeit größere Projekte plant, wie z.B. die Veröffentlichung eines Buches im Selbstverlag, sollte entsprechende Rücklagen für Druck-, Lektorats- und Marketingkosten frühzeitig aufbauen. Hierbei kann es hilfreich sein, Umsätze aus vergangenen Projekten als Anhaltspunkt für die Planung der Einnahmen und Ausgaben zu verwenden und ein realistisches Sparziel zu setzen, um geplante Investitionen stressfrei umsetzen zu können.

Rente und Altersvorsorge – Wie man sich als nebenberuflicher Autor für später absichert

Da die gesetzliche Rente für Autoren, insbesondere bei nebenberuflicher Tätigkeit, nur in begrenztem Umfang verfügbar ist, sollten alternative Vorsorgemöglichkeiten für das Alter frühzeitig berücksichtigt werden. Neben einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenkasse gibt es verschiedene Optionen der privaten Altersvorsorge:

  • Private Rentenversicherung: Diese Versicherung bietet eine regelmäßige monatliche Rente im Alter und kann durch flexible Einzahlungen angepasst werden. Der Vorteil liegt in der langfristigen Planbarkeit und der Möglichkeit, Kapital gezielt für den Ruhestand anzusparen.
  • Riester- und Rürup-Rente: Beide Modelle sind steuerlich gefördert und können speziell für Selbstständige und Freiberufler vorteilhaft sein. Bei der Rürup-Rente ist ein hoher steuerlicher Abzug möglich, während die Riester-Rente vor allem dann lohnt, wenn Einkünfte aus einer angestellten Tätigkeit bestehen.
  • Aktien und Fonds: Für Autoren, die ihre Altersvorsorge selbst gestalten und höhere Renditen anstreben, können Aktien, ETFs oder Investmentfonds eine attraktive Option sein. Diese Anlagen erfordern jedoch eine langfristige Anlagestrategie und regelmäßige Kontrolle der Marktentwicklungen.

Für Autoren, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, besteht die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge kostengünstiger zu entrichten, da die KSK den Arbeitgeberanteil übernimmt. Diese Option ist besonders für freiberufliche Autoren attraktiv, die keine betriebliche Altersvorsorge über einen Arbeitgeber aufbauen können.
Lesen Sie dazu bitte den Abschnitt über die Künstlersozialkasse.

Ergänzende interessante Aspekte:

1. Thema „Liebhaberei vs. Gewinnerzielungsabsicht“

Für nebenberufliche Autoren ist es wichtig, zwischen Liebhaberei und einer Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht zu unterscheiden. Diese Unterscheidung beeinflusst, ob und wie die schriftstellerische Tätigkeit steuerlich behandelt wird. Grundsätzlich gilt: Solange das Schreiben rein privatmotiviert ist und keine regelmäßigen Gewinne erwirtschaftet werden, geht das Finanzamt von Liebhaberei aus. Eine steuerliche Erfassung der Einnahmen und Ausgaben entfällt in diesem Fall. Wenn jedoch eine klare Gewinnerzielungsabsicht besteht, wird das Schreiben steuerlich als selbstständige Tätigkeit betrachtet.

Wann wird Schreiben als Liebhaberei eingestuft?

Liebhaberei liegt vor, wenn ein Autor hauptsächlich aus persönlichem Interesse schreibt und dauerhaft keine Gewinne erzielt. Dies ist oft der Fall, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit weit unter den Ausgaben liegen und keine Maßnahmen getroffen werden, um die Einnahmen zu steigern. Auch wenn das Schreiben über Jahre hinweg nur geringe oder negative Einkünfte einbringt, nimmt das Finanzamt häufig an, dass es sich nicht um eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. In diesem Fall sind sämtliche Ausgaben – beispielsweise für Arbeitsmaterial oder Marketing – steuerlich nicht absetzbar.

Was spricht für eine Gewinnerzielungsabsicht?

Eine Gewinnerzielungsabsicht wird unterstellt, wenn der Autor auf eine langfristige Profitabilität hinarbeitet. Indizien dafür sind zum Beispiel Maßnahmen zur Umsatzsteigerung, Investitionen in Marketing und Vertrieb, die Teilnahme an Lesungen oder Messen oder die Veröffentlichung und Vermarktung von Büchern. Auch die regelmäßige Erzielung von Gewinnen – selbst in geringem Umfang – kann dem Finanzamt zeigen, dass der Autor wirtschaftlich erfolgreich sein will.

Steuerliche Konsequenzen und Empfehlungen

Wer Gewinne erzielen möchte, sollte seine Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren und dem Finanzamt mitteilen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Eine klare Buchführung über alle Einnahmen und Betriebsausgaben ist dabei hilfreich. Dies erlaubt es, entstandene Kosten steuerlich geltend zu machen und am Jahresende die schriftstellerische Tätigkeit korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
Falls das Finanzamt die Tätigkeit nach einer gewissen Zeit als Liebhaberei einstuft, sind frühere steuerliche Verluste dennoch grundsätzlich anerkannt, solange glaubhafte Bemühungen zur Gewinnerzielung dokumentiert wurden. Es kann in solchen Fällen sinnvoll sein, mit einem Steuerberater zu klären, wie sich eine schriftstellerische Tätigkeit steuerlich korrekt und vorteilhaft organisieren lässt, um eine Abgrenzung zur Liebhaberei zu vermeiden.
Zusammengefasst ist der Übergang von Liebhaberei zur Gewinnerzielungsabsicht für nebenberufliche Autoren steuerlich entscheidend. Eine klare Zielsetzung und die nachweisbare wirtschaftliche Planung erhöhen die Chancen, dass die Autorentätigkeit als berufliche Tätigkeit anerkannt wird.

2. Steuerliche Unterschiede zwischen Print- und E-Book-Verkäufen: Was Autoren wissen sollten

Autoren, die sowohl Print- als auch E-Books verkaufen, müssen unterschiedliche steuerliche Regelungen beachten, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer. Da beide Formate steuerlich unterschiedlich behandelt werden, sollten Autoren ihre Einnahmen aus Print- und E-Book-Verkäufen getrennt erfassen, um steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen.

Umsatzsteuer bei Print-Büchern

In Deutschland gelten Print-Bücher als physische Kulturgüter und unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Das bedeutet, dass Autoren und Verlage beim Verkauf gedruckter Bücher nur 7 % Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis berechnen und an das Finanzamt abführen müssen. Dieser ermäßigte Steuersatz soll kulturelle Güter wie Bücher und Zeitungen fördern und den Zugang zu gedrucktem Wissen und Literatur erleichtern.

Umsatzsteuer bei E-Books

Im Unterschied zu Print-Büchern gelten E-Books nicht als physische Güter, sondern als elektronische Dienstleistungen. Bis vor wenigen Jahren unterlagen E-Books daher dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 wurde der Steuersatz für E-Books jedoch ebenfalls auf 7 % gesenkt, um den Wettbewerb mit gedruckten Büchern fairer zu gestalten und die steuerliche Behandlung anzugleichen. Dies bedeutet, dass Autoren nun auch auf E-Book-Verkäufe den ermäßigten Steuersatz anwenden können.

Unterschiedliche steuerliche Behandlung im Ausland

Wichtig ist, zu beachten, dass sich die steuerlichen Regelungen in anderen Ländern unterscheiden können. So unterliegen E-Book-Verkäufe innerhalb der Europäischen Union (EU) häufig den Umsatzsteuerregelungen des jeweiligen Käuferlandes. Das bedeutet, dass bei Verkäufen über Plattformen wie Amazon Kindle Direct Publishing (KDP) die Steuersätze je nach Land variieren können. Autoren, die ihre Bücher international vertreiben, sollten sich daher über die länderspezifischen Umsatzsteuerregelungen informieren und darauf achten, dass ihre Einnahmen korrekt besteuert werden.

Steuerliche Erfassung und Tipps für die Buchhaltung

Da die Regelungen für Print- und E-Book-Verkäufe sowohl national als auch international unterschiedlich sein können, ist es für Autoren ratsam, ihre Einnahmen aus diesen beiden Quellen getrennt zu erfassen. Dies erleichtert die Buchhaltung und stellt sicher, dass die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird. Plattformen wie Amazon KDP oder andere Online-Distributoren stellen oft detaillierte Umsatzberichte zur Verfügung, die zur steuerlichen Abwicklung genutzt werden können.
Falls Autoren sowohl Print- als auch E-Book-Verkäufe in größerem Umfang betreiben, kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um alle steuerlichen Anforderungen vollständig und korrekt zu erfüllen.

Ein zusammenfassendes Beispiel („Best Case“ Szenario)

Herr Kunz ist ein Industriemechaniker (Einkommen 3000€/brutto) der in seiner Freizeit sehr produktiv Kriminalromane schreibt. Ein Verlag druckt sein Werk und das Buch verkauft sich so gut, dass er mit seinem Buch nebenbei 40.000€ pro Jahr dazuverdient. Der Verlag verkauft das Buch über Amazon und andere ähnliche Plattformen. In seiner Freizeit verkauft der Autor das Buch auch privat bei Signierstunden und Lesungen sowie über einen eigenen Online-Shop.

Ein Autor vor einer Schreibmaschine

1. Abklärung der Nebentätigkeit beim Arbeitgeber

  • Arbeitsvertrag prüfen: Der Autor sollte seinen Arbeitsvertrag auf Klauseln zu Nebenbeschäftigungen prüfen, insbesondere im Hinblick auf Exklusivität und Wettbewerbsverbot.
  • Genehmigung einholen: Sofern der Arbeitsvertrag dies verlangt oder Unklarheit besteht, sollte der Autor eine schriftliche Genehmigung für die Nebentätigkeit beim Arbeitgeber einholen, um Konflikte zu vermeiden.

2. Freiberufliche Anmeldung beim Finanzamt

  • Anmeldung als freiberuflicher Autor: Da das Schreiben in Deutschland als freiberufliche Tätigkeit gilt, muss der Autor die Tätigkeit formlos beim Finanzamt anmelden.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: Nach Anmeldung erhält der Autor vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem er die Tätigkeit als „freiberuflicher Autor“ beschreibt. Er wird daraufhin eine Steuernummer erhalten, die für Rechnungen und Steuererklärungen verwendet wird.
  • Kleinunternehmerregelung prüfen: Da der Autor 40.000 Euro pro Jahr durch Buchverkäufe verdient, überschreitet er die Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro und kann die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Er muss daher Umsatzsteuer berechnen und abführen.

3. Gewerbeanmeldung für den Verkauf über Signierstunden, Lesungen und eigenen Online-Shop

  • Gewerbeanmeldung: Der Verkauf von Büchern über Lesungen, Signierstunden und den eigenen Online-Shop gilt als gewerbliche Tätigkeit. Der Autor muss hierfür ein Gewerbe bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden.
  • Mitgliedschaft in der IHK: Mit der Gewerbeanmeldung wird der Autor automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) und muss jährliche IHK-Beiträge zahlen.
  • Zusätzliche Pflichten: Mit der Gewerbeanmeldung sind weitere Pflichten verbunden, etwa die Zahlung der Gewerbesteuer, sobald der Freibetrag von 24.500 Euro jährlich überschritten wird. Der Autor sollte daher seine Einnahmen aus gewerblichen Verkäufen genau dokumentieren, um diese von den freiberuflichen Einkünften zu trennen.

4. Buchführung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

  • Freiberufliche und gewerbliche Einkünfte trennen: Für die Steuererklärung muss der Autor die Einnahmen aus freiberuflichen Tätigkeiten (z. B. Tantiemen vom Verlag) und gewerblichen Tätigkeiten (z. B. private Verkäufe und Online-Shop) getrennt erfassen.
  • EÜR erstellen: Da der Autor nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), um die Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren.
  • Buchhaltungssoftware verwenden: Für eine übersichtliche und korrekte Buchführung empfiehlt sich die Nutzung einer Buchhaltungssoftware, um private und geschäftliche Verkäufe sauber zu trennen und auch die Umsatzsteuerabführung zu unterstützen.

5. Steuerliche Pflichten und Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuer für Buchverkäufe: Der Autor muss auf seine Buchverkäufe Umsatzsteuer abführen. Seit 2020 unterliegen sowohl Print- als auch E-Books dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung: Da der Autor über der Kleinunternehmergrenze liegt, ist er verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Die Frequenz (monatlich oder vierteljährlich) richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr.
  • Umsatzsteuer im EU-Ausland: Falls das Buch international über Amazon und ähnliche Plattformen verkauft wird, sollte der Autor sich über die Umsatzsteuerregelungen im jeweiligen Käuferland informieren, da hier länderspezifische Umsatzsteuersätze gelten können.

6. Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung

  • Einkommensteuererklärung: Der Autor gibt seine Einnahmen aus der schriftstellerischen Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung an. Die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit werden in der Anlage S und die gewerblichen Einnahmen in der Anlage G aufgeführt.
  • Gewerbesteuererklärung: Wenn die gewerblichen Einnahmen (z. B. durch den eigenen Online-Shop) 24.500 Euro überschreiten, ist eine Gewerbesteuererklärung erforderlich.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Der Autor kann Ausgaben wie Bürobedarf, Reisekosten für Lesungen, anteilige Mietkosten für das Arbeitszimmer und Technik als Betriebsausgaben absetzen. Ausgaben sollten gut dokumentiert und in der EÜR geltend gemacht werden.

7. Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) prüfen

  • Bedingungen für die KSK: Der Autor kann sich als freiberuflicher Künstler bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden, um Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur zur Hälfte zu zahlen. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil.
  • Einkommensvorgaben beachten: Für die Aufnahme in die KSK muss der Autor ein jährliches Mindesteinkommen von 3.900 Euro aus künstlerischer Tätigkeit nachweisen. Bei einem jährlichen Einkommen von 40.000 Euro aus der schriftstellerischen Tätigkeit sind die Voraussetzungen erfüllt.
  • Vorteile: Die Mitgliedschaft in der KSK ist besonders attraktiv, da die Beiträge an das Einkommen gebunden sind und dadurch niedriger ausfallen können als bei einer privaten Krankenversicherung.

8. Absicherung durch Versicherungen

  • Berufshaftpflichtversicherung: Da der Autor als gewerblicher Verkäufer tätig ist, kann eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein, um sich gegen mögliche Schadensersatzforderungen abzusichern (z. B. Urheberrechtsverletzungen).
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Da das Schreiben für den Autor eine bedeutende Einkommensquelle darstellt, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihn bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit finanziell absichern.
  • Hausratversicherung mit Arbeitsplatzeinschluss: Falls der Autor ein eigenes Arbeitszimmer nutzt, sollte dieses über die Hausratversicherung gegen Einbruch, Feuer oder Wasserschäden versichert werden.

9. Vertrieb und Logistik für den Online-Shop

  • Impressum und Datenschutzerklärung: Für den eigenen Online-Shop benötigt der Autor ein rechtskonformes Impressum und eine Datenschutzerklärung nach DSGVO, die transparent über die Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten informiert.
  • AGB und Widerrufsbelehrung: Der Online-Shop muss Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine Widerrufsbelehrung enthalten, die Käufer über Rückgabebedingungen und das Widerrufsrecht informiert.
  • Verpackungsgesetz: Für den Versand von Büchern über den eigenen Shop sollte der Autor sich beim Verpackungsregister LUCID anmelden und eine Lizenzgebühr für Verpackungen entrichten. Diese Pflicht betrifft alle gewerblichen Anbieter, die Verpackungen in Umlauf bringen.

10. Marketing und Markenaufbau

  • Steuerliche Absetzbarkeit von Marketingkosten: Werbemaßnahmen, z. B. für Online-Anzeigen, Plakate oder die eigene Website, können steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der Autor sollte die Belege für diese Kosten sammeln und in der EÜR berücksichtigen.
  • Aufbau eines Markenimages: Durch eine klare Positionierung, z. B. über soziale Medien und die eigene Website, kann der Autor ein Markenimage als Krimiautor aufbauen. Wiedererkennungswert und einheitliches Branding helfen, eine loyale Leserschaft aufzubauen und den Buchverkauf zu fördern.

11. Fortlaufende Steueroptimierung und Beratung

  • Steuerberater beauftragen: Angesichts der komplexen steuerlichen Situation und der Kombination aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten kann die Unterstützung durch einen Steuerberater sinnvoll sein. Der Steuerberater kann bei der Abwicklung der Steuererklärung, der Optimierung der Steuerlast und bei der Einhaltung aller Fristen helfen.
  • Steuervorauszahlungen einplanen: Da das Einkommen durch die Autorentätigkeit erheblich ist, wird das Finanzamt vermutlich Steuervorauszahlungen festlegen. Der Autor sollte daher monatlich Rücklagen für diese Zahlungen bilden, um Überraschungen zu vermeiden.

Sie wollen Ihr eigenes Buch veröffentlichen?

Wir unterstützen Sie über alle Prozessschritte bei der Buchveröffentlichung!

Icon fr Kundenberatung

Sie möchten sich erst Mal grundlegend über uns informieren?
Wir beraten Sie gerne.

Kontakt aufnehmen

Icon fr Kostenkalkulation

Kalkulieren Sie online die Kosten Ihrer Buchveröffentlichung und Ihren Verdienst pro Exemplar.

Kosten kalkulieren

Icon fr Manuscripteinreichung

Reichen Sie Ihr Manuskript ein
und fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

Manuskript einreichen

Das sagen unsere Autoren

  • Die Zusammenarbeit mit Herrn Bieter war sehr angenehm, professionell und freundlich. Alle Wünsche wurden erfüllt und zügig bearbeitet. Ich bin sehr dankbar, diesen Verlag gewählt zu haben. ...
    Eva Pammler
  • Ich habe mich nach einiger Zeit dazu entschieden, mein Buch zu veröffentlichen, eigentlich wollte ich das gar nicht. Der erste Kontakt zum Rediroma Verlag war sehr posetiv. Als es konkret wurde, mein erstes Buch zu veröffentlichen, wurde mir, als unerfahrenen Autor, bei jeder Frage weitergeholfen. Es war eine sehr angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Als ich mein Musterbuch in den Händen...
    Hubert Schmieder
  • Die Arbeit an einem Buch ist für den Autor sehr intensiv, man verbringt durchaus mehrere Monate, manchmal Jahre an seinem Buchprojekt. Am Anfang ist man ist inspiriert durch die eigene Idee einer Erzählung, jedoch ist das fertige Buch dazu noch in weiter Ferne und Nebel gehüllt. So manchmal erfasst einen der Zweifel, den man am besten mit einem guten Tropfen beseitigt. Ständige Motivation wie...
    Joe Sí
Ihr Buch im Buchhandel
Amazon Logo
Thalia Logo
Hugendubel Logo
Bücher.de Logo
Google Play Logo

Anschrift

Rediroma-Verlag
Kremenholler Str. 53
42857 Remscheid

Kontakt

Telefon: 02191 / 5923585
Telefax: 02191 / 5923586
info@rediroma-verlag.de

Logo Icon
Copyright © 2025 rediroma-verlag.de. Alle Rechte vorbehalten.
PreiskalkulatorPreiskalkulator BuchveröffentlichungBuchveröffentlichung
Google Bewertung
4.9
Rediroma-Verlag | Buch & eBook veröffentlichen
4.9
100 Rezensionen
Profilbild von Florian R.
vor einem Monat
Ich war sehr positiv überrascht und der Rediroma Verlag hat meine Erwartungen nicht nur erfüllt sondern gänzlich übertroffen. Sehr professionell und vor allem auch sehr schnell. Wünsche wurden dermaßen zügig umgesetzt dass ich selbst kaum noch hinterher kam. Jederzeit gerne wieder und sehr zu empfehlen!
Florian R.
Profilbild von Guenter Lassen
vor 2 Monaten
Nach langer Suche, einem Verlag zu finden, der meinen ersten Roman zu annehmbaren Konditionen veröffentlicht, habe ich glücklicherweise, den Rediroma-Verlag gefunden. Die Betreuung war von Anfang an sehr zufriedenstellend. Die Preis-Leistung-Gestaltung ist hervorragend. Ich bin rundum zufrieden
Guenter Lassen
Profilbild von David “Dave Hill Kay” Kahnt
vor 5 Monaten
Exzellente Zusammenarbeit mit dem Rediroma Verlag: Ich hatte das Vergnügen, mit Herrn Bieter vom Rediroma Verlag zusammenzuarbeiten und ich kann nur Positives berichten. Seine Freundlichkeit, schnelle Reaktionszeit und direkte Unterstützung bei meinem Manuskript haben den Veröffentlichungsprozess enorm beschleunigt. Die individuelle Betreuung war auf meine Bedürfnisse als Autor zugeschnitten und ich konnte meine eigenen Expertisen nahtlos in das Werk einbringen. Herr Bieter war geduldig und stets hilfsbereit. Das Ergebnis? Ich bin ein Perfektionist und der Rediroma Verlag hat meine Erwartungen übertroffen. Vielen Dank an das gesamte Team für die großartige Zusammenarbeit. Ich freue mich bereits auf mein zweites Werk, das ich wahrscheinlich wieder über den Rediroma Verlag veröffentlichen werde. Mit freundlichen Grüßen, David Kahnt
David “Dave Hill Kay” Kahnt
Profilbild von Dieter Gräfen
vor 3 Monaten
Hier stimmt einfach alles. Schnell, kompetent und freundlich. Da dies mein erstes Buch war, hatte ich viele Fragen und war erfreut, wie unkompliziert alles verlief. Daher gebe ich gerne die volle Punktzahl
Dieter Gräfen
Profilbild von Franz Schneider
vor 8 Monaten
Ich kann mich den anderen Bewertungen nur anschließen. Absolut erstklassige Zusammenarbeit, beste Beratung, alles völlig unkompliziert und seriös. In kürzester Zeit hatte ich mein Buch bei Rediroma veröffentlicht, ausgezeichnete Kommunikation mit Herrn Bieter - für jeden Erstautor ein großes Glück, mit einem solchen Verlag zusammenarbeiten zu können! Herzlichen Dank! Franz Schneider
Franz Schneider
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.